Nutzungsbedingungen

für die Registrierung und die Nutzung des Angebots, im Rahmen der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung der Dr. Senckenbergischen Stiftung in Kooperation mit der Stadt Frankfurt am Main.

Frankfurter Familien, die bis zur Geburt bei der Hebammensuche erfolglos geblieben sind, können die Dienste der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung in Anspruch nehmen. Kernleistung der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung ist die Koordination der Vermittlung zwischen unterversorgten Familien und Nachsorgehebammen, die freie Zeitkapazitäten haben.

Des Weiteren können die Familien von kompetenten Hebammen telefonisch beraten werden. Die Beratung der Hebammen erfolgt in erster Linie rund um Versorgungsthemen zwischen Mutter und Kind nach der Geburt. In der Zeit des Wochenbetts kann die Hebamme durch ihre Expertise die Bindung zwischen Mutter und Kind fördern und die Frauen beim Stillen unterstützen. Neben Klärung medizinischer Fragen hilft die Hebamme auch in Krisensituationen, indem sie Kontakte zu Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Ärzten vermittelt. Bei Bedarf organisiert die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung ebenfalls Hausbesuche, um Hilfestellung beim Umgang und Pflege des Neugeborenen zu geben.

 

1.      Registrierung für Eltern

Das Angebot der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung ist nur registrierten Benutzern ("Nutzer“) vorbehalten. Diese können die Registrierung über das Kontaktformular auf der Unterseite „https://www.wochenbettfrankfurt.de/fuer-eltern“ der Internet-Präsenz der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung tätigen. Die Nutzungsbedingungen für die Registrierung des Angebots der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung ergänzen die Datenschutzerklärung. Im Fall von Widersprüchen gilt der Anwendungsvorrang der Nutzungsbedingungen vor der Datenschutzerklärung.

Der Nutzer erklärt, dass er sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung der Frankfurter Wochenbett- Notversorgung verstanden hat und mit diesen einverstanden ist. Ferner verpflichtet er sich, ausnahmslose alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung des Angebotes einzuhalten. Erkennt der Nutzer dies nicht an, ist ihm die Nutzung der Services der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung untersagt.

Für die Nutzung der Services muss sich der Nutzer über die Eingabemaske unter Angabe der jeweils abgefragten verpflichtenden Daten sowie weiterer freiwilliger Daten registrieren. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben. Bei Änderungen der Angaben ist der Nutzer verpflichtet, seine Daten unverzüglich zu aktualisieren. Eine Registrierung darf nur für die eigene Person vorgenommen werden, daher ist die Registrierung von Dritten unzulässig.

Nach der Anmeldung übermittelt die Frankfurter Wochenbett- Notversorgung zunächst eine Bestätigungsanfrage an die vom Nutzer benannte E-Mail-Adresse, die der Nutzer nach seiner Wahl bestätigen kann, damit die Registrierung abgeschlossen ist (so genanntes Double Opt-In). Sobald Kapazitäten für die konkret angefragten Services verfügbar sind, wird die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung den Nutzer per Telefon oder E-Mail darüber informieren.

1.1 Unsere Dienste

Der Service der Frankfurter Wochenbett- Notversorgung dient neben der telefonischen Beratung ausschließlich der Vermittlung einer geeigneten Hebamme mit freien Kapazitäten. Das Aufgabenfeld der Hebamme umfasst sowohl eine telefonische Beratung als auch Hausbesuche. Damit eine bestmögliche Vermittlung realisiert werden kann, arbeitet die Frankfurter Wochenbett- Notversorgung mit einer Vielzahl von Hebammen zusammen.

Die von Ihnen bereitgestellten Informationen werden für die Bereitstellung und das Betreiben der angebotenen Dienste benötigt. Eine Nutzung der Plattform kann keine Vermittlung garantieren.

 

2.      Nutzung der Services für Eltern

2.1 Mindestalter

Die Inanspruchnahme der Services der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung über die Website „https://www.wochenbettfrankfurt.de“ steht grundsätzlich jedem Nutzer frei, der mindestens 16 Jahre alt ist und die erforderliche Fähigkeit besitzt, mit der Nutzung der Website verantwortlich umzugehen, dementsprechend die Nutzungsbedingungen zu verstehen und diese annehmen sowie Fehlverhalten zu vermeiden. Minderjährige Nutzer bestätigen mit der Registrierung, dass die Registrierung und Nutzung in Absprache mit ihren Erziehungsberechtigten geschehen.

2.2 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf Abschluss und Durchführung des Vertrags über die Inanspruchnahme der Services besteht nicht. Insbesondere bleibt der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung vorbehalten, ihr Angebot und somit Services jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Das Weitern kann die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung die Registrierung eines Nutzers jederzeit ablehnen. Ist eine Registrierung bereits abgeschlossen, gilt der Ausschluss nur wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Nutzerdaten oder ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer die Services missbräuchlich nutzt und dieser nach Aufforderung die besagten Zweifel nicht unverzüglich mit geeigneten Nachweisen ausräumt. Ferner kann ein Nutzer aufgrund gesetzlicher Ausschlussgründe von der Nutzung ausschlossen werden.

 

3.      Unentgeltlichkeit der Nutzung der Services für Eltern

Die Nutzung der Services ist für Familien unentgeltlich.

 

4.      Registrierung für Hebammen

Das Angebot der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung, im Rahmen der Zusammenführung von unterversorgten Eltern und Hebammen ist nur registrierten Hebammen ("Nutzer“) vorbehalten. Diese können die Registrierung über das Kontaktformular auf der Unterseite „https://www.wochenbettfrankfurt.de/fuer-hebammen“ der Internet-Präsenz der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung tätigen.

Der Nutzer erklärt auch hier, dass er sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die Datenschutzerklärung der Frankfurter Wochenbett- Notversorgung verstanden hat und mit diesen einverstanden ist. Ferner verpflichtet er sich, ausnahmslose alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung des Angebotes einzuhalten. Erkennt der Nutzer dies nicht an, ist ihm die Nutzung der Services der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung untersagt.

Für die Nutzung der Services muss sich der Nutzer über die Eingabemaske unter Angabe der jeweils abgefragten verpflichtenden Daten sowie weiterer freiwilliger Daten registrieren. Der Nutzer bestätigt mit der Registrierung die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben. Bei Änderungen der Angaben ist der Nutzer verpflichtet, seine Daten unverzüglich zu aktualisieren. Eine Registrierung darf nur für die eigene Person vorgenommen werden, daher ist die Registrierung von Dritten unzulässig.

Nach der Anmeldung übermittelt die Frankfurter Wochenbett- Notversorgung zunächst eine Bestätigungsanfrage an die vom Nutzer benannte E-Mail-Adresse, die der Nutzer nach seiner Wahl bestätigen kann, damit die Registrierung abgeschlossen ist (so genanntes Double Opt-In). Sobald kompatible Familien, die mit den angegeben Auswahlkriterien der Hebammen übereinstimmen, wird die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung den Nutzer per Telefon oder E-Mail darüber informieren .Dabei richtet sich die Initiative in erster Linie darin, kleine Zeitkontingente weiterzuleiten, sodass die Hebammen selbst entscheiden welchen Umfang die Kooperation umfasst.

 

5.      Nutzung der Services für Hebammen

Auch bei der Inanspruchnahme des Vermittlungsservice besteht kein Rechtsanspruch des Nutzers auf Abschluss und Durchführung des Vertrags. Insbesondere bleibt auch hier der Frankfurter Wochenbett-Notversorgung vorbehalten, ihr Angebot und somit Services jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Das Weitern kann auch hier die Frankfurter Wochenbett-Notversorgung die Registrierung eines Nutzers jederzeit ablehnen. Ist eine Registrierung bereits abgeschlossen, gilt der Ausschluss nur wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der Nutzerdaten oder ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer die Services missbräuchlich nutzt und dieser nach Aufforderung die besagten Zweifel nicht unverzüglich mit geeigneten Nachweisen ausräumt. Ferner kann ein Nutzer aufgrund gesetzlicher Ausschlussgründe von der Nutzung ausschlossen werden.

 

6.      Sorgfaltspflichten

Der Nutzer darf seine persönlichen Zugangsdaten und Passwort ausschließlich selbst verwenden und verpflichtet sich diese geheim zu halten und vor unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung seiner persönlichen Zugangsdaten und Passwort verantwortlich.

 

7.      Kündigung

Der Nutzer erhält über seinen Account die Möglichkeit, die Nutzung zu beenden.

 

8.      Haftung für unentgeltliche Services

Die Frankfurter Wochenbett- Notversorgung übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder sonstige Qualität der bereitgestellten Inhalte, für Sach- und Rechtsmängel sowie für Schäden, gleich welcher Art. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

9.      Datenschutz

Die Bestimmungen der Datenschutzerklärung können unter „Link“ eingesehen werden.

 

10.    Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam und abweichende Bedingungen sowie Änderungen der Nutzungsbedingung gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Änderung oder Ergänzung gekennzeichnet werden.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.